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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 1
Artikel 2
Nr. 11Speyer, den 19. Dezember 2025
Gesetze und Verordnungen
Nr. 145Vorläufiges Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Vom 18. Dezember 2025
Die Kirchenregierung hat aufgrund des § 90 Absatz 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 59) geändert worden ist, das folgende vorläufige Gesetz beschlossen:
####Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz vom 21. November 2015 (ABl. S. 148), das zuletzt durch Artikel 1 des vorläufigen Gesetzes vom 19. Dezember 2024 (ABl. S. 274) geändert worden ist, bestätigt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2025 (ABl. S.69), wird wie folgt geändert:
In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2025 „durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses vorläufige Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 18. Dezember 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 146Vorläufiges Gesetz zur Änderung der Wahlordnung
Vom 18. Dezember 2025
Die Kirchenregierung hat aufgrund des § 90 Absatz 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 59) geändert worden ist, das folgende vorläufige Gesetz beschlossen:
####Artikel 1
Änderung der Wahlordnung
Die Wahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2008 (ABl. S. 30), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2024 (ABl. S. 135) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Dem § 6 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Nicht wählbar sind Personen, die die kirchliche Ordnung grob missachten oder sich kirchenfeindlich oder die Menschenwürde verletzend äußern oder betätigen. Entsprechende Wahlvorschläge sind seitens des Wahlausschusses zurückzuweisen. § 18 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 gelten entsprechend.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses vorläufige Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 18. Dezember 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 147Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Donnersberg
Vom 18. Dezember 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Biedesheim wird in die Prot. Kirchengemeinde Zellertal eingegliedert.
(
2
)
Die Prot. Kirchengemeinde Zellertal wird umbenannt in Prot. Kirchengemeinde Biedesheim-Zellertal.
#§ 2
Die Prot. Kirchengemeinde Biedesheim-Zellertal wird dem Prot. Pfarramt Zellertal zugeordnet.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 18. Dezember 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 148Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Homburg
Vom 18. Dezember 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinden Homburg, Bruchhof-Sanddorf, Homburg-Erbach, Jägersburg und Schwarzenbach werden aufgelöst.
(
2
)
Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Homburg“ gegründet.
#§ 2
(
1
)
Die Pfarrstellen
- Homburg 1 verbunden mit dem Dekanat
- Homburg 2
- Homburg 3
- Homburg-Erbach 1
- Homburg-Erbach 2 und
- Schwarzenbach
werden aufgelöst.
(
2
)
Es werden vier neue Pfarrstellen mit dem Namen
- Homburg 1
- Homburg 2
- Homburg 3 und
- Homburg 4
errichtet.
#§ 3
Die Prot. Friedenskirchengemeinde Beeden wird der Pfarrstelle Homburg 1 zugeordnet.
#§ 4
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 18. Dezember 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 149Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Zweibrücken
Vom 18. Dezember 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Althornbach und die Prot. Kirchengemeinde Hornbach-Brenschelbach werden aufgelöst.
(
2
)
Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Hornbachtal“ gegründet.
#§ 2
Die neu errichtete Prot. Kirchengemeinde Hornbachtal wird der Pfarrstelle 3 des gemeinsam verwalteten Pfarramt Zweibrücken Umland zugeordnet.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft
Speyer, den 18. Dezember 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Bekanntmachungen
Nr. 150Mitteilung des Statistikreferats Statistik-Online Erstellung der Statistik über die Äußerungen des Kirchlichen Lebens (EKD Tabelle II)
Die jährliche Datenerfassung für die Erstellung der Tabelle II erfolgt weiterhin ausschließlich in elektronischer Form. Die Daten werden über das digitale Kirchbuchprogramm „Kirchenbücher EKP“ erfasst.
Wir verweisen insbesondere auf die Bekanntmachung „Mitteilung des Statistikreferates“ aus dem Amtsblatt Nr. 5/2010, Seite 157, die die Verbindlichkeit der termingerechten Abgabe der Statistikdaten festlegt.
Eingabeschluss für die online Erfassung ist der 31.03.2026.
D a t e n s c h u t z
Alle Datenzugriffe sind durch Schutzmaßnahmen und Datenverschlüsselungen abgesichert.
Weitere Daten sind über das Intranet der Ev. Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) oder über das Statistikreferat erhältlich.
Alle Datenzugriffe sind durch Schutzmaßnahmen und Datenverschlüsselungen abgesichert.
Weitere Daten sind über das Intranet der Ev. Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) oder über das Statistikreferat erhältlich.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen: Frau Claudia Sauer, Statistikreferat, 06232-667-479, statistik@evkirchepfalz.de zur Verfügung.
Statistische Gesamtübersicht aus der EKD-Tabelle II 2024 (=Äußerungen des kirchlichen Lebens) | ||||||
Dekanat | Eintritte | Austritte | Taufen | Konfirmationen | Trauungen | Bestattungen |
An Alsenz und Lauter | 16 | 583 | 311 | 333 | 48 | 663 |
Bad Bergzabern | 9 | 228 | 100 | 91 | 33 | 215 |
Bad Dürkheim-Grünstadt | 51 | 620 | 225 | 246 | 125 | 574 |
Donnersberg | 10 | 337 | 124 | 148 | 23 | 296 |
Frankenthal | 17 | 352 | 106 | 141 | 28 | 321 |
Germersheim | 14 | 468 | 131 | 197 | 27 | 308 |
Homburg | 31 | 661 | 221 | 251 | 48 | 585 |
Kaiserslautern | 12 | 343 | 88 | 87 | 15 | 258 |
Kusel | 15 | 293 | 132 | 159 | 25 | 365 |
Landau | 33 | 517 | 132 | 169 | 23 | 374 |
Ludwigshafen | 32 | 671 | 172 | 142 | 36 | 491 |
Neustadt | 33 | 613 | 227 | 270 | 55 | 507 |
Pirmasens | 18 | 463 | 208 | 174 | 42 | 566 |
Speyer | 46 | 640 | 264 | 281 | 41 | 481 |
Zweibrücken | 27 | 409 | 213 | 161 | 36 | 459 |
Insgesamt: | 364 | 7.198 | 2.654 | 2.850 | 605 | 6.463 |
Stellenausschreibungen
Nr. 151Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
Leitung des Theologischen Referats „Naher Osten, Israel/Palästina, Stiftungen im Heiligen Land“
Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Dienstsitz Hannover ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für zunächst sechs Jahre die Stelle der Referatsleitung „Naher Osten, Israel/Palästina, Stiftungen im Heiligen Land“ in der Abteilung Ökumene und Auslandsarbeit zu besetzen. Die Beschäftigung erfolgt in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen 20 Gliedkirchen und vertritt die Anliegen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft.
Die Abteilung Ökumene und Auslandsarbeit verantwortet die internationalen Beziehungen der EKD u. a. zu den regionalen und globalen ökumenischen Organisationen, zu über 60 Partnerkirchen und den 100 deutschsprachigen Gemeinden mit rund 200 Entsandten und Beauftragten weltweit.
Das erwartet Sie bei uns:
- Geschäftsführung für die Stiftungen in Jerusalem
- Auswahl von und Personalverantwortung für Pfarrer*innen im Auslandsdienst in der Region
- Geschäftsführung der Evangelischen Mittelost-Kommission
- Pflege und Vertiefung ökumenischer Kontakte zu den Kirchen und kirchlichen Zusammenschlüssen in der Region
- Kontakte zum Ökumenischen Rat der Kirchen, zum Lutherischen Weltbund und zur Weltgemeinschaft reformierter Kirchen
Das bringen Sie mit:
- ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit in einer der Gliedkirchen der EKD aus dem heraus eine Beurlaubung zur EKD erfolgen kann
- mehrjährige Leitungserfahrungen im Gemeindepfarramt mit Personalverantwortung
- Interesse an der Begleitung der Arbeit der Kolleg*innen im Ausland
- Ökumenische Erfahrungen in internationalen Beziehungen
- Kenntnis von Kultur und Religionen der Region
- sichere Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau B 2); die Kenntnis weiterer Sprachen der Region ist von Vorteil. Ein nennenswerter Anteil des Bewerbungsverfahrens wird in englischer Sprache durchgeführt
- idealerweise Erfahrungen in der Projektleitung (inkl. betriebswirtschaftlicher Fragestellungen) von Bauprojekten bzw. das Interesse, sich darin einzuarbeiten
- Stellenausschreibung
- Belastbarkeit im Hinblick auf vielfältige Dienstreisen im In- und Ausland
- Freude an der Arbeit in Teams
- Verständnis für und Erfahrung in komplexen nationalen und internationalen Gremienstrukturen sowie Organisationstalent
Darauf können Sie sich freuen:
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit – für das und teilweise im Heiligen Land
- ein Dienstverhältnis in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit (vorerst für die Dauer von sechs Jahren)
- eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD (entspricht BBesG). Über die bisherige Besoldung hinaus wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – eine nichtruhegehaltfähige Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 15 BVG-EKD gezahlt
- einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team, das sich auf Sie freut und ein sehr gutes Miteinander lebt
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein „berufundfamilie“–zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und -modellen mit Option des mobilen Arbeitens
- einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job
- alles, was das Arbeiten bei der EKD ausmacht
Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Ihnen Bischof Frank Kopania (frank.kopania@ekd.de) (Abteilungsleitung Ökumene und Auslandsarbeit) gern zur Verfügung. Informationen zum Dienstverhältnis und zur Besoldung gibt Ihnen gern die Leiterin des Personalreferates, Frau Petra Husmann-Müller (petra.husmann-mueller@ekd.de).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Bewerbungsportal bis zum 11.01.2026.
Dienstnachrichten
Nr. 152Verwaltungen
Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Ludwigshafen-Süd Pfarrer Michael Lupas, Ludwigshafen, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle 1 Ludwigshafen-Friesenheim Dekan Dr. Paul Metzger, Bockenheim, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Zweibrücken-Ernstweiler Pfarrerin Michelle Schmidt, Zweibrücken, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.
Pfarrstelle Ludwigshafen-Süd Pfarrer Michael Lupas, Ludwigshafen, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle 1 Ludwigshafen-Friesenheim Dekan Dr. Paul Metzger, Bockenheim, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Zweibrücken-Ernstweiler Pfarrerin Michelle Schmidt, Zweibrücken, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025.
Nr. 153Verleihungen
Wiederverliehen wurde die
Pfarrstelle des Landespfarrers für Diakonie Pfarrer Albrecht Bähr, Kirkel, mit Wirkung zum 1. Januar 2026 bis zum Ablauf des 31. März 2028.
Pfarrstelle des Landespfarrers für Diakonie Pfarrer Albrecht Bähr, Kirkel, mit Wirkung zum 1. Januar 2026 bis zum Ablauf des 31. März 2028.
Nr. 154Ernennungen
Ernannt wurde
Pfarrerin Simone Gerber, Frankenthal, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung zum 16. Januar 2026.
Pfarrerin Simone Gerber, Frankenthal, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung zum 16. Januar 2026.
Nr. 155Sterbefälle
„Er wird unter vielen Völkern richten und mächtige Nationen zurechtweisen in fernen Landen. Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen machen und ihre Spieße zu Sicheln. Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen.“ Micha 4,3 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Wolfgang Kohlstruck in Kaiserslautern am 18. November 2025 im Alter von 93 Jahren abgerufen. | |
Mitteilungen
Nr. 156Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr 2025
Die Dienststelle des Landeskirchenrats ist wie in den vorangegangenen Jahren aus Energiespargründen zwischen Weihnachten und Neujahr 2025 geschlossen. Für dringende Angelegenheiten ist die Dienststellenleitung am 29. Dezember und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 06232/667-157 zu erreichen. Ebenso werden Nachrichten per E-Mail in dieser Zeit täglich abgerufen, soweit sie unter der Adresse dezernat.6@evkirchepfalz.de eingehen.
Nr. 157Erscheinungstermine Amtsblatt 2026
Erscheinungstermin | Redaktionsschluss |
13. Februar 2026 | 6. Februar 2026 |
13. März 2026 | 6. März 2026 |
10. April 2026 | 2. April 2026 |
22. Mai 2026 | 13. Mai 2026 |
12. Juni 2026 | 5. Juni 2026 |
26. Juni 2026 | 19. Juni 2026 |
2. Oktober 2026 | 25. September 2026 |
6. November 2026 | 30. Oktober 2026 |
11. Dezember 2026 | 4. Dezember 2026 |
22. Dezember 2026 | 18. Dezember 2026 |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |