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Gesetze und Verordnungen

Nr. 1Beschluss zur Änderung der Satzung der Protestantischen Gesamtkirchengemeinde‚ Verbund Protestantischer Kindertageseinrichtungen im Protestantischen Kirchenbezirk Ludwigshafen – „Gemeinsam unter einem Dach“

Vom 16. Januar 2024

Aufgrund des § 11 Absatz 1 der Verbundssatzung in Verbindung mit § 6a Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Bildung von Gesamtkirchengemeinden in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1985 (ABI. S. 110), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) geändert worden ist, hat die Trägervollversammlung des Verbundes „Gemeinsam unter einem Dach“ auf ihrer Sitzung am 29. November 2023 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst
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Artikel 1
Änderung der Verbundssatzung

§ 3 Absatz 5 der Satzung vom 13. Oktober 2015 (ABl. S. 134) wird wie folgt gefasst:
„(5) Bei einer Veränderung der Betriebserlaubnis, wie Reduktion der Kinderzahl oder Umwandlung von Zeitmodellen, die mehr als 25 Kinder betrifft, sind die örtlich zuständigen Verbundsmitglieder vor Entscheidung des Vorstands und der Trägervollversammlung sowie vorbehaltlich einer erforderlichen kirchenaufsichtlichen Genehmigung zu hören. Ihnen wird hierzu eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Bei Änderungen der Betriebserlaubnis bei der weniger als 25 Kinder betroffen sind, bei der Verschiebung der Betreuungszeiten, sowie bei ordentlicher Kündigung der Einrichtungsleitung und der stellvertretenden Einrichtungsleitung, sind die betroffenen Verbundsmitglieder vorher zu informieren. Bei der Besetzung der Stellen von Einrichtungsleitungen ist das Verbundsmitglied zu hören, in dessen Gebiet die Einrichtung liegt.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
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Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit genehmigt.
Speyer, den 16. Januar 2024
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 2Beschluss über die Errichtung von Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt im Kirchenbezirk Kaiserslautern

Vom 25. Januar 2024

Auf Grund des § 24 a Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Im Protestantischen Kirchenbezirk Kaiserslautern werden fünf Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt errichtet.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstellen erhalten die Nummerierung 1 bis 5.
( 2 ) Das gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt erhält den Namen „Protestantisches Pfarramt Kaiserslautern-Südschiene“.
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§ 3

Dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt werden die Protestantischen Kirchengemeinden
  • Kaiserslautern-Bännjerrück
  • Kaiserslautern-Betzenberg
  • Kaiserslautern-Friedenskirche
  • Kaiserslautern-West
  • Kaiserslautern-Pauluskirche
  • Dansenberg
  • Hohenecken
zugeordnet.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. März 2024 in Kraft und am 29. Februar 2032 außer Kraft.
Speyer, den 25. Januar 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 3Beschluss über die Aufhebung von Pfarrstellen im Kirchenbezirk Kaiserslautern

Vom 25. Januar 2024

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Pfarrstelle Kaiserslautern-Bännjerrück wird aufgehoben.
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§ 2

Die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Bännjerrück wird dem gemeinschaftlich verwalteten Prot. Pfarramt Kaiserslautern-Südschiene zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Speyer, den 25. Januar 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 4Berichtigung Kollektenplan 2024 – Ergänzung der Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste am 17.11.2024

07.01.2024
1. Sonntag nach Epiphanias
Kollekte für die Partnerkirchen in Bolivien, Ghana, Korea und Papua
28.01.2024
Letzter Sonntag nach Epiphanias
Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt
11.02.2024
Estomihi
Kollekte für den Kirchentag
03.03.2024
Okuli
Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit
09.05.2024
Christi Himmelfahrt
Kollekte für die Weltmission
19.05.2024
Pfingstsonntag
Kollekte „Hoffnung für Osteuropa“
09.06.2024
2. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für die Ökumene und Auslandsarbeit (EKD)
14.07.2024
7. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)
28.07.2024
9. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ (EKD)
29.09.2024
18. Sonntag nach Trinitatis
Kollekte für Aufgaben in der pfälzischen Diakonie
06.10.2024
19. Sonntag nach Trinitatis -
Erntedankfest
Kollekte für die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer
17.11.2024
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres/Volkstrauertag
Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste
20.11.2024
Buß- und Bettag
Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe
24.11.2024
Letzter Sonntag des Kirchenjahres/Ewigkeitssonntag
Kollekte für die Hospizhilfe in der Landeskirche
In mindestens einem Gottesdienst am
24. Dezember, Heiligabend
Kollekte „Brot für die Welt“
Sammlungen für das Diakonische Werk und das Gustav-Adolf-Werk
Dazu kann der Landeskirchenrat bis zu drei weitere Kollekten anordnen, wenn akute Notstände auftreten.

Nr. 5Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit

Speyer, den 02.02.2024
Az.: 3 120/40(I)-5
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2023 S. 88) ist am Sonntag Okuli, 3. März 2023, die Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit zu erheben.
Diese Kollekte ist je hälftig für unsere Partnerkirche in Papua und den Rechtshilfefonds der Landeskirche und des Diakonischen Werks Pfalz zur Rechtsberatung von Flüchtlingen bestimmt.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung
Partnerkirche in Papua
Die Kollekte am Sonntag Okuli ist für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit unserer Partnerkirche in Papua bestimmt.
Papua zählt zu den rohstoffreichsten Regionen dieser Erde. Die größte Gold- und Kupfermine der Welt ist dort zu finden. Die weiten Mangrovenwälder sind eine der grünen Lungen unseres Planeten. Doch weckt dieser Reichtum an natürlichen Ressourcen auch Begehrlichkeiten. Die indigene Bevölkerung Papuas leidet unter der systematischen Verletzung ihrer Menschenrechte sowie unter der illegalen Landnahme durch Militär und internationale Konzerne.
Im vergangenen Jahr kam es zu einer besonders brutalen Vertreibung der indigenen Bevölkerung in der Region Kiwi Rock in der Provinz Papua. Dörfer wurden aus Helikoptern und unter Zuhilfenahme von Drohnen, die auch in Europa gefertigt werden, mit Granaten beschossen. Häuser, Gärten und öffentliche Einrichtungen wurden zerstört und mit ihnen die Lebensgrundlage der Bevölkerung. Mehr als 100 Tote wurden gezählt. Die Zahl der Verletzten lässt sich nicht beziffern.
Die Evangelische Kirche im Lande Papua (GKI-TP) dokumentiert mit ihrem Menschenrechtsbüro solch gravierende Menschenrechtsverletzungen und hilft den Opfern, ihr Recht einzuklagen. Sie verleiht den Opfern von Diskriminierung und Unterdrückung eine Stimme. Nicht selten werden die Anwälte und Anwältinnen im Menschenrechtsbüro dabei selbst zur Zielscheibe von Anfeindungen und Bedrohungen.
In der Vergangenheit konnten schon mehrere Personen fortgebildet werden, sodass sie ihre Zulassung vor Gericht erhalten haben, mit denen sie Vertriebene und Entrechtete vertreten können. Dies soll auch in Zukunft weiter geschehen. Denn der Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen steht nur eine kleine Zahl von Anwälten und Anwältinnen gegenüber. Mit Ihrer Kollekte helfen Sie unseren Geschwistern am anderen Anfang der Welt diese wichtige Arbeit fortzusetzen und so den Schwachen zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Gabe!
Weitere Informationen bei:
Pfr. Christoph Krauth
Missionarisch-Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928915
krauth@moed-pfalz.de
Rechtshilfefonds der Evangelischen Kirche der Pfalz und des Diakonischen Werkes Pfalz
Liebe Schwestern und Brüder,
die in den letzten Monaten erhitzt geführte Debatte zu Migration und Asyl belastet zunehmend das gesellschaftliche Klima. Die Häufung von Fake News und das Erstarken der Rechten sind bedenkliche Anzeichen.
Es ist unstrittig, dass die hohen Zahlen von Asylsuchenden unsere Gesellschaft vor Herausforderungen stellen. Ebenso unstrittig ist, dass es keine einfachen Lösungen im Kontext von Migration und Flucht gibt. Umso wichtiger sind eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema und ein am Menschen orientierter Umgang mit migrationspolitischen Fragenstellungen.
Oft ist derzeit zu hören: „Die illegale Einreise in die Europäische Union muss unterbunden werden.“ Faktisch ist es für Asylsuchende so gut wie gar nicht möglich legal nach Deutschland oder in die Europäische Union einzureisen. Ein Visum aus humanitären Gründen gibt es leider nicht. Für Schutzsuchende ist es somit nahezu ausgeschlossen, einen solchen Weg zu beschreiten, insbesondere dann, wenn man schnell das Herkunftsland verlassen muss. Würde man illegale Einreise unterbinden, käme das nahezu der Abschaffung des Flüchtlingsschutzes gleich. Schon die derzeitige Situation an den EU-Außengrenzen verhindert, dass Menschen auf der Flucht auch Schutz gewährt wird. Unter denen, die es geschafft haben, in ein Asylverfahren in der EU zu kommen, ist die sog. Schutzquote hoch: Etwa dreiviertel der Antragsstellenden, deren Fluchtgründe inhaltlich geprüft werden, erhalten in Deutschland einen Schutzstatus. Übrigens: In Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ausdrücklich festgehalten, dass die unerlaubte Einreise, um Schutz vor der Gefährdung von Leben und Freiheit zu suchen, straffrei bleiben muss.
Jeder Geflüchtete, der bei uns in Deutschland ankommt, hat ein Recht auf ein faires Asylverfahren. Durch die Beratungsstellen des Diakonischen Werkes helfen wir Asylbewerbern, ihre Rechte zu wahren.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit durch Ihre großzügige Spende, damit sie auch in Zukunft Erfolg hat.
Informationen
Die Evangelische Kirche der Pfalz und das Diakonische Werk haben einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der dem Zweck dient, Flüchtlinge bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, sofern es sich um aufenthaltsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz handelt. Die Unterstützung geschieht vornehmlich durch die Bezuschussung der Anwaltskosten. Antragsberechtigt sind Asylsuchende im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die ihren Aufenthalt im Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz haben und aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die zuschussfähigen Kosten selbst zu bezahlen.
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 6Erste Theologische Prüfung 2024

Speyer, 22. Januar 2024
Az.: 2 - 05 - 06
Die Erste Theologische Prüfung 2024 findet in ihrem schriftlichen Teil in der Woche vom 22. bis 25. April 2024, in ihrem mündlichen Teil am 4. und 5 Juli 2024 statt. Kandidatinnen und Kandidaten der Theologie, welche die für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Bedingungen erfüllen, werden aufgefordert, ihr Gesuch um Zulassung bis spätestens zum
1. April 2024 (hier vorliegend)
beim Landeskirchenrat einzureichen.
Die Prüfung wird nach der Ordnung vom 17. Oktober 2014 (AB1. 2014 S. 125), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ordnung vom 28. Januar 2021 (ABl. 2021 S. 3) durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass Zeugnisse und Bescheinigungen in amtlich beglaubigter Form vorzulegen sind. Besonders machen wir auf die termingerechte Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit aufmerksam (§ 8 Abs. 3).
Die Praktisch-theologische Ausarbeitung (Predigtarbeit oder Unterrichtsentwurf) ist in einem Zeitraum von vier Wochen nach Bekanntgabe der Texte und Themen anzufertigen und abzugeben, spätestens jedoch zum Meldetermin. Die Themen stehen auf Anforderung zur Verfügung (§ 9).
Mit dem Zulassungsgesuch soll die Kandidatin oder der Kandidat (je auf einem gesonderten Blatt mit Namensangabe) angeben, mit welchem Sachgebiet sie oder er sich jeweils innerhalb der in § 11 angegebenen theologischen Disziplinen während des Studiums besonders befasst hat. Die Sachgebiete sollen nicht zu eng abgegrenzt werden, aber doch eine Konzentration innerhalb der Disziplin ermöglichen.
Außerdem soll die Kandidatin oder der Kandidat je gesondert angeben, welche Lehrbücher und Gesamtdarstellungen in Dogmatik, Ethik und Praktischer Theologie sie oder er im Laufe des Studiums durchgearbeitet hat. Für das Fach Kirchengeschichte sind zwei exemplarische Texte aus verschiedenen Epochen zu benennen, die im Laufe des Studiums bearbeitet wurden; sie dürfen nicht identisch sein mit dem Schwerpunktgebiet im Fach Kirchengeschichte.
Im Übrigen wird auf die Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung verwiesen, dort insbesondere auf § 6.

Nr. 7Beheizung von Dienstwohnungen aus dienstlichen Versorgungsleitungen

Beheizung von Dienstwohnungen aus dienstlichen Versorgungsleitungen;
hier: Festsetzung der endgültigen Heizkosten für
die Heizperiode 2022/2023
Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
vom 14. Dezember 2022
- Z B 1-P 1532/15/10003 O08 - (2022/1165798) -
Das Land Rheinland-Pfalz hat die endgültigen Heizkostenbeträge für das Abrechnungsjahr 2022/2023 festgesetzt. Nachgfolgend geben wir die erfolgte Veröffentlichung bekannt:
Energieträger
EUR
je Quadratmeter / Jahr
fossile Brennstoffe
14,20
Fernwärme und übrige Heizungsarten
16,70

Stellenausschreibungen

Nr. 8Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle 2 am Prot. Predigersemiar,
Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung in Landau,

zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle wird im 50 v. H. Teildienst und auf Zeit besetzt.
Arbeitsschwerpunkte: Religionspädagogische Ausbildung, Seelsorge
Zu den Aufgaben gehören die Vorbereitung und Durchführung der religionspädagogischen Ausbildung, die Kontaktpflege zu Mentorinnen und Mentoren und Schulleitungen, ebenso die Vernetzung mit den Religionspädagogischen Zentren.
Wir bitten, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens sowie unter Beifügung konzeptioneller Überlegungen, die den Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht übersteigen sollen, bis spätestens 8. März 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Göllheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl
Die Pfarrstelle Göllheim mit den zugehörigen Kirchengemeinden Göllheim und Rüssingen umfasst 2.048 Gemeindeglieder mit zwei Predigtstätten.
Die Kirchengemeinden zeichnen sich beide durch engagierte Presbyterien und ein aktives Gemeindeleben aus. Die Arbeit in den Gremien gestaltet sich offen, im Team und konsensorientiert. Die Kinder- und Jugendarbeit wird unterstützt durch den gemeindepädagogischen Dienst des Kirchenbezirks bei regelmäßigen Kindergottesdiensten, der Kinderbibelwoche, Unterricht für Präparanden und Konfirmanden sowie der Konfirmandenfreizeit. Unterstützung im Gottesdienst gibt es durch Lektoren und Prädikanten, den Kirchendienst leisten die Presbyterien. Bei der Verwaltungsarbeit im Pfarramt gibt es Entlastung durch eine Standardassistenz mit vier Wochenstunden. Es finden regelmäßig ökumenische Gottesdienste statt und es gibt einen ökumenischen Arbeitskreis.
Der Standort bietet einen baulich gut gepflegten Gebäudestand mit großem Pfarrhaus mit Garten, Hof und Nebengebäude, mit Holzpelletheizung, Photovoltaikanlage und Glasfaseranschluss, Gemeindehaus, zwei Kirchen, stabile Einnahmen und solide Finanzen, gute Verkehrsanbindung mit Nähe zu Mainz und Kaiserslautern, zahlreiche Geschäfte, Ärzte, zwei Kindertagesstätten, mehrstufige Schulen, ein reichhaltiges Freizeitangebot und zahlreiche Vereine vor Ort sowie zwei Gymnasien in Nachbarorten.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Presbyterien sowie ein Zusammenleben mit der Dorfgemeinschaft. Die Pfarrperson sollte Freude daran haben, an einem generationenübergreifenden Gemeindeaufbau mitzuwirken und die Angebote vor Ort fortzuführen, auszubauen und zu stärken.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 8. März 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.

Dienstnachrichten

Nr. 9Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Rimschweiler-Mittelbach Pfarrer Martin Bach, Zweibrücken-Ixheim, mit Wirkung vom 1. Februar 2024,
Pfarrstelle Rockenhausen Pfarrerin Ute Samiec, Mehlingen, mit Wirkung vom 1. Oktober 2023,
Pfarrstelle Altenglan Dekan Lars Stetzenbach, Theisbergstegen, mit Wirkung vom 1. Februar 2024,
Pfarrstelle Marnheim-Dreisen Pfarrerin Helke Rothley, Kerzenheim, mit Wirkung vom 1. Januar 2024.

Nr. 10Verleihungen

Verliehen wurde die
Pfarrstelle Wörth Pfarrer Andreas Pfautsch, Wörth, mit Wirkung vom 1. Januar 2024.
Wiederverliehen wurde die
Pfarrstelle 1 am Prot. Predigerseminar, Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung in Landau Pfarrerin Dr. Sigrun Welke-Holtmann, Homburg, mit Wirkung vom 1. Januar 2024

Nr. 11Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem Kirchenbezirk Speyer Pfarrer Uwe Weinerth, Speyer, mit Wirkung zum 1. März 2024

Nr. 12Beauftragungen

Beauftragt wurde
Pfarrer i. R. Wilhelm Kwade mit der dienstlichen Aushilfe im Kirchenbezirk Landau, mit Wirkung vom 1. Februar 2024.

Nr. 13Ruhestand

Der Ruhestandseintritt von
Pfarrer Horst Heller, Pirmasens, wird bis zum Ablauf des 31. Juli 2025 hinaus geschoben.

Nr. 14Sterbefälle

„So sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.“
Joh. 3,16
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Arthur Schweizer
in Homburg am 22. Januar 2024 im Alter von 84 Jahren,
Pfarrer i. R. Herber Vollmar
in Berlin am 21. November 2023 im Alter von 87 Jahren,
abgerufen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €