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Gesetze und Verordnungen

Nr. 68Ordnung
zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

Vom 15. Juni 2023

Auf Grund des § 89 Absatz 1 der Kirchenverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1983 (ABl. S. 26), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. November 2022 (ABl. S. 128) geändert worden ist, beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1
Grundsätze der Gleichstellungsarbeit

( 1 ) Durch die Taufe sind Menschen aller Geschlechter gleichwertige Glieder der Kirche Jesu Christi und deshalb gleichberechtigte Kirchenmitglieder in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Sie dürfen wegen ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden. Sie haben das Recht, sich – unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität - aufgrund ihrer Gaben, Interessen und Neigungen zu entwickeln, und zu entfalten und ihren Lebensweg und ihre soziale Rolle entsprechend zu wählen.
( 2 ) Alle Dienststellen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sind unabhängig von ihrer Rechtsstellung dem Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet und haben dafür entsprechende Strukturen zu entwickeln oder bereits vorhandene zu sichern. Alle Mitarbeitenden, insbesondere solche mit Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter zu fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip in allen Arbeitsbereichen und Gremien zu berücksichtigen. Die systematische Berücksichtigung unterschiedlicher Situationen und Bedürfnisse von Menschen unterschiedlichen Geschlechts, ist bei allen Entscheidungen zu beachten.
( 3 ) Gezielte, fördernde Maßnahmen – auch solche, die sich nur an ein Geschlecht richten – tragen dazu bei, dass
1. Menschen aller Geschlechter gleichberechtigt an der Gestaltung der Kirche und der Erfüllung des kirchlichen Auftrages teilhaben,
2. die Chancengleichheit von Menschen aller Geschlechter im Haupt-, Neben- und Ehrenamt hergestellt oder weiter gewährleistet wird,
3. Diskriminierungen jeder Art vermieden bzw. beseitigt werden,
4. die Vereinbarkeit von Familien- und Care-Arbeit, Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Arbeit und Privatleben für Menschen aller Geschlechter ermöglicht wird,
5. die Unterrepräsentanz von Frauen – insbesondere in Leitungspositionen – beseitigt wird.
( 4 ) Auf den Gebrauch der geschlechtergerechten Sprache in mündlicher und schriftlicher Form ist zu achten.
( 5 ) Bei der Besetzung von Gremien, Kommissionen, Kuratorien Konferenzen, Arbeitsgruppen, Personalauswahlgremien usw. ist auf eine geschlechtergerechte Verteilung zu achten. Satz 1 gilt nicht für Mitglieder kraft Amtes und für gewählte Mitglieder. Erfolgt eine Besetzung aufgrund einer Benennung oder eines Vorschlags, so hat die vorschlagsberechtigte Stelle Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu benennen oder vorzuschlagen.
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§ 2
Vereinbarkeit von Familien- und Care-Arbeit, Erwerbsarbeit, ehrenamtlicher Arbeit und Privatleben

( 1 ) Familiengerechte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Homeoffice sollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dienstlichen Belange ermöglicht werden.
( 2 ) Die Wünsche Teilzeitbeschäftigter nach einer Arbeitszeitverlängerung sollen nach den einschlägigen gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
( 3 ) Dienststellenleitungen haben beurlaubte Beschäftigte – insbesondere denen, die aus familiären Gründen beurlaubt sind – durch geeignete Maßnahmen den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.
( 4 ) Vor der Ausschreibung von Leitungsstellen soll die Möglichkeit geprüft werden, diese im Teildienst bzw. in Teilzeit absolvieren zu können. Dies soll in der Ausschreibung sichtbar werden.
( 5 ) Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubungen, Arbeitsplätze als dienstliche Aushilfe und flexible Arbeitszeiten dürfen das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen, insbesondere dürfen sie sich nicht nachteilig auf dienstliche Beurteilungen und berufliche Aufstiegs- und Fortbildungschancen auswirken.
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§ 3
Fortbildungen

( 1 ) Teilzeitbeschäftigte sind über Fortbildungsangebote zu informieren.
( 2 ) Personen in Teilzeit und Beurlaubungszeiten, insbesondere aufgrund von Familien- und Care-Verpflichtungen, soll die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht werden.
( 3 ) Bei einer Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen während oder nach der Beurlaubung soll sich die Dienststelle in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen, soweit die konkrete Maßnahme im dienstlichen Interesse liegt und zuvor von der Dienststellenleitung genehmigt worden ist.
( 4 ) Bezüge oder Arbeitsentgelt werden den beurlaubten Beschäftigten aus Anlass der Teilnahme nicht gewährt.
( 5 ) Alle Mitarbeitende mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben haben die Aufgabe, die für die Verwirklichung dieser Ordnung erforderlichen Kompetenzen von ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden zu fördern.
( 6 ) Vorgesetzte- und Leitungspersonen sollen ermutigt werden, an Fortbildungen, die die unterschiedlichen Lebenssituationen, Interessen und Bedürfnisse von Menschen unterschiedlichen Geschlechts und die Reflexion und Veränderung alter Rollenbilder zum Inhalt haben, teilzunehmen.
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§ 4
Errichtung und Rechtsstellung des Gleichstellungsreferats im Landeskirchenrat

( 1 ) Die Gleichstellungsarbeit ist im Geschäftsverteilungsplan einem Referat zugeordnet (Gleichstellungsstelle).
( 2 ) Vor der Übertragung der Aufgaben der Gleichstellungsstelle an eine Referentin oder einen Referenten (w/m/d) für Gleichstellung ist der Beirat zu hören.
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§ 5
Aufgaben der Gleichstellungsstelle

( 1 ) Die Gleichstellungsstelle hat die Aufgabe, die Umsetzung der Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zu fördern.
( 2 ) Sie erfüllt Querschnittsaufgaben in allen Dezernaten und wirkt in alle Bereiche der Kirche hinein.
( 3 ) Sie berät die Dienststellen, Leitungspersonen und Gremien der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) bei der Umsetzung dieser Ordnung und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen.
( 4 ) Die Gleichstellungsstelle ist landeskirchliche Ansprechstelle für queere Menschen. Sie arbeitet im Austausch und in Kooperation mit bestehenden queeren Personen und Netzwerken in Kirche und Gesellschaft.
( 5 ) Sie pflegt Verbindungen zu mit Geschlechterfragen befassten kirchlichen und nichtkirchlichen Verbänden, Organisationen und Gruppen – insbesondere zu den Gleichstellungsstellen der Mitgliedskirchen der EKD sowie den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Raum der Evangelischen Kirche der Pfalz.
( 6 ) Sie entwickelt und regt Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung in der Landeskirche an.
( 7 ) Das Gleichstellungsreferat berät und unterstützt Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche, die Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität erfahren.
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§ 6
Beteiligung der Gleichstellungsstelle

( 1 ) Die Gleichstellungsstelle wird bei allen gesamtkirchlichen Vorhaben, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen jeglichen Geschlechts haben, rechtzeitig informiert und frühzeitig beteiligt.
( 2 ) Sie nimmt als Fachstelle am Landessynodalausschuss „Recht, Kirchenordnung und Gleichstellung“ teil.
( 3 ) Sie identifiziert und unterstützt Maßnahmen zur aktiven Förderung von unterrepräsentierten Personengruppen
( 4 ) Sie initiiert und unterstützt Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von aktiver Familien- und Carearbeit, beruflicher Entwicklung und der Übernahme von Leitungsfunktionen.
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§ 7
Aufgaben des Beirats

( 1 ) Zur Unterstützung bei der Umsetzung dieser Ordnung und zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) wird ein Beirat gebildet.
( 2 ) Er soll die Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) unterstützen und fördern sowie die Dienststellen und die kirchenleitenden Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Ordnung beraten und begleiten.
( 3 ) Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Beirat regelmäßig über ihre Arbeit.
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§ 8
Besetzung des Beirats

(1) Die Amtsdauer des Beirats beträgt sechs Jahre und richtet sich nach der Amtsdauer der Landessynode.
(2) Der Beirat besteht aus gewählten und berufenen sowie aus geborenen Mitgliedern, die alle stimmberechtigt sind. Die gewählten und berufenen Mitglieder des Beirats bleiben bis zur Wahl oder Berufung der ihnen nachfolgenden Mitglieder im Amt; die Kirchenregierung kann im Einzelfall anders entscheiden. Die Zusammensetzung des Beirats hat zum Ziel, die Vielfalt der Landeskirche bezüglich Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Berufsgruppen und der Mischung aus Haupt- und Ehrenamtlichen sichtbar zu machen. Die Kirchenregierung beruft folgende Personen in den Beirat:
1. zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts aus der Landessynode (ein geistliches und ein weltliches Mitglied).
2. zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts aus der geschlechtsspezifischen Arbeit der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft.
3. eine Person aus der geschlechtsspezifischen Arbeit der Evangelischen Jugend der Pfalz.
4. eine Person aus der Arbeit des Diakonischen Werks der Pfalz, die sich mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit befasst.
(3) Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen, die einem anderen Geschlecht angehört als die berufene Person. Die Leitungen der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft, der Evangelischen Jugend der Pfalz und des Diakonischen Werks der Pfalz schlagen der Kirchenregierung Personen vor.
(4) Geborene Mitglieder des Beirats sind die Referentin oder der Referent (w/m/d) für Gleichstellung sowie die mit der Gleichstellung beauftragten Personen aus dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (§ 6 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes über das Mitarbeitervertretungsrecht in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in der jeweils geltenden Fassung) und der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer (§ 18b Satz 2 des Gesetzes über die Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer in der jeweiligen Fassung).
(5) Eine Vertretung des Landeskirchenrats – möglichst mit juristischen Kenntnissen - nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
(6) Der Beirat hat das Recht, bis zu drei weitere Mitglieder zu berufen.
(7) Der Beirat wählt eine Person zum Vorsitz sowie deren Stellvertretung. Vorsitzende Person und Stellvertretung sollen unterschiedlichen Geschlechts sein.
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§ 9
Rechte und Pflichten des Beirats

( 1 ) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Für die Schriftführung wird ein Mitglied des Beirats bestimmt.
( 2 ) Der Beirat hat das Recht, Ausschüsse zu bilden.
( 3 ) Der Beirat hat das Recht, Anträge an den Landeskirchenrat und die Kirchenregierung zu stellen.
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§ 10
Berichtspflicht

Der Landeskirchenrat legt der Landessynode mindestens einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht, insbesondere über die Umsetzung dieser Ordnung, vor. Dieser ist mit dem Beirat vorab zu erörtern.
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§ 11
Verstöße

Werden Verstöße gegen diese Ordnung bekannt, ist die Dienststelle zur Stellungnahme aufzufordern und auf Abhilfe hinzuwirken.
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§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 15. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 6), die zuletzt durch Artikel 1 der Ordnung vom 13. Mai 2015 (ABl. S. 78) geändert worden ist, außer Kraft.
Speyer, den 15. Juni 2023
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 69Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD)

Speyer, den 20.06.2023
Az.: 3 360/09-3
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2023 (ABl. 2022, S. 66) ist in unserer Landeskirche am 7. Sonntag nach Trinitatis, den 23. Juli 2023 eine Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) zu erheben.
Kollektenzweck:
„Glauben leben mit Familien für Familien“
Vorlesetext:
Familien sind Knotenpunkte für das Leben in der wachsenden Vielfalt religiöser und kultureller Einflüsse. In Projekten werden in der konzeptionellen Zusammenarbeit mit Familien exemplarisch neue Formen der Familienarbeit erprobt und multipliziert. Diese nehmen Familien als Akteure ernst und schaffen Begegnung mit dem Glauben, religiöse Bildung und konkrete Unterstützung.
Erläuterungen:
Mit ihren evangelischen Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familiengottesdiensten, Familienfreizeiten, Familienbildungsstätten und Beratungsdiensten erreicht die evangelische Kirche regelmäßig mehr als eine Million Familien. Mit Ihrer Kollekte unterstützen Sie Projekte, die an solchen Begegnungsorten Familien in all ihrer Vielfalt aktiv gestaltend bei Aktionen und religiöser Bildung einbinden. Es gilt, nur mit Familien für Familien zu konzipieren. Dabei entstehen neue evangelische Netzwerke für und mit Familien. Denn „Familie leben“ hat, auch in der Migrationsgesellschaft, Platz im weiten Raum der evangelischen Kirche und im Horizont der Liebe Gottes!
Fürbittengebet
Gott, in Familien erleben wir Menschen großes Lebensglück und tiefe Verzweiflung. Du beschenkst Familien mit neuem Leben und mit Verantwortung und stellst sie mitten in die Herausforderungen des Daseins. Sei du allen Eltern und Kindern nah und stärke sie. Lass sie im Glauben und in der Liebe wachsen.
Geistliches Wort
Wohin sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens! (Joh 6, 68f)
Hauptansprechpartnerin im Kirchenamt der EKD:
Dr. Birgit Sendler-Koschel, Leiterin der Bildungsabteilung,
Email: Bildung@ekd.de , Fon: 05112796-245,
in Zusammenarbeit mit Abt. Kirchliche Handlungsfelder und Öffentliche Verantwortung
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 70Kollekte für die „Diakonie Deutschland“

Speyer, den 20.06.2023
Az.: 3 360/09-3
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2023 (ABl. 2022, S. 66) ist in unserer Landeskirche am 9. Sonntag nach Trinitatis, dem 6. August 2023 eine Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ zu erheben.
Kollekte für das EWDE 2023
Kollektenzweck:
„Soziale Ungleichheit überwinden – gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“
Vorlesetext:
Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen: der Schutz von Klima und Umwelt erfordert wirksames Handeln, der digitale Wandel verändert unser Zusammenleben, die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist mit enormen Belastungen verbunden. Die Bewältigung dieser Herausforderungen darf nicht zu Lasten der Schwächsten gehen. Von Armut betroffene Menschen haben den geringsten ökologischen Fußabdruck. Hohe Energiepreise treffen sie jedoch besonders hart. Von den Chancen der Digitalisierung dürfen nicht nur diejenigen Kinder und Familien profitieren, die sich die notwendigen digitalen Geräte leisten können. Die zunehmende gesellschaftliche Spaltung, Ausgrenzung, Hass und Hetze im Netz sind Entwicklungen, denen wir dringend entgegentreten müssen. Wir brauchen eine lebendige Zivilgesellschaft, die den sozialen Zusammenhalt stärkt. Mit Ihrer Kollekte fördern Sie konkrete Projekte der Diakonie. Sie helfen, den Klimaschutz sozial gerecht zu gestalten. Sie sorgen dafür, dass der digitale Wandel Menschen nicht überfordert oder an den Rand der Gesellschaft drängt. Sie engagieren sich gegen Armut. Sie sorgen für ein gelingendes Zusammenleben in städtischen und ländlichen Regionen und helfen die gravierenden negativen Folgen der Corona-Pandemie für das soziale Miteinander zu überwinden.
Erläuterungen:
Diakonie folgt dem biblischen Auftrag, für Gerechtigkeit einzutreten. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die gerechte Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Hautfarbe oder ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie engagiert sich für gegenseitige Hilfe von jungen und alten Menschen. Sie unterstützt nachbarschaftliche Netzwerke und das Engagement gegen Einsamkeit. Die Diakonie setzt sich für Frauenrechte ein, unterstützt Familien in schwierigen Lebenslagen und setzt sich für Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Die Diakonie arbeitet für die Prävention und Bekämpfung diskriminierender Haltungen gegenüber Menschen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Herkunft.
Fürbittengebet:
Guter Gott, Sprachlosigkeit, Unverständnis Desinteresse für andere Menschen, aber auch Hass, Hetze Diskriminierung und Gewalt haben zugenommen. Lass uns Wege zueinander finden und Konflikte entschärfen. Stärke du den Mut all derjenigen, die aktiv und engagiert für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft eintreten.
Wir bitten für die Menschen, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, die ausgegrenzt werden und Opfer von Diskriminierung sind. Lass sie Menschen an ihrer Seite finden, die sie stärken und unterstützen, die ihnen helfen Ausgrenzung zu überwinden.
Geistliches Wort:
„Wohl dem, dessen Hilfe der Gott Jakobs ist…“ (Psalm 146, 5-9)
"Und wer sind meine Nächsten?" (Lk 10,29)
„Welches ist das höchste Gebot von allen?..“ (Markus 12, 28-34)
Projekte:
Klima schützen – auf jeden Fall! Aber nicht auf Kosten von Armutsbetroffenen.
Den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern: Diakonische Projekte gegen Antisemitismus und Ausgrenzung.
Selbstvertretung von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen stärken
Ländliche Räume attraktiv gestalten – Zukunftsperspektiven für lebenswerte Dörfer entwickeln
Wie gelingt der Neustart für benachteiligte Kinder und Familien nach der Corona-Pandemie?
Diakonie attraktiv! Mitarbeitende für die vielfältigen Aufgaben der sozialen Arbeit gewinnen
Kurze Wege in der gesundheitlichen Versorgung
Dort bleiben, wo man zu Hause ist - Nachbarschaften altersgerecht gestalten
Ansprechpartnerin EWDE:
Antje Lienenkämper
Telefon: 030-652111631
Mail: antje.lienenkaemper@diakonie.de
Informationen über die Diakonie Deutschland im Internet: www.diakonie.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Stellenausschreibungen

Nr. 71Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Minfeld-Winden
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle Minfeld-Winden im Kirchenbezirk Bad Bergzabern umfasst 1.219 Gemeindeglieder. Die Predigtstätten sind in Minfeld und Winden.
Die Kirchengemeinde Minfeld-Winden unterhält als Gebäudebestand zwei Kirchen, ein Pfarrhaus und ein Gemeindehaus.
Sie ist dem Verwaltungsamt Bad Bergzabern angeschlossen und Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Hagenbach-Kandel-Wörth. Die Kirchengemeinde Minfeld-Winden ist Mitglied der Protestantischen Kirchenschaffnei Guttenberg.
Die Kirchengemeinde Minfeld-Winden schließt sich voraussichtlich zum 1. Januar 2024 dem Erprobungsraum „Gemeinschaftlich verwaltetes Pfarramt“ im Kirchenbezirk Bad Bergzabern an. Im Dienstauftrag der Pfarrerin oder des Pfarrers wird dann die Konfirmandenarbeit in der Bezugsregion liegen.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Beachtung der Bewerbungsrichtlinien vom 13. Mai 2015 und unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 28. Juli 2023 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Vorderweidenthal
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Vorderweidenthal im Kirchenbezirk Bad Bergzabern umfasst 1.135 Gemeindeglieder mit den Kirchengemeinden Dimbach und Vorderweidenthal. Die Predigtstätten sind Darstein, Dimbach, Oberschlettenbach und Vorderweidenthal.
Die Kirchengemeinden Dimbach und Vorderweidenthal unterhalten als Gebäudebestand zwei Kirchen, ein Gemeindehaus und ein Pfarrhaus.
Sie sind dem Verwaltungsamt Bad Bergzabern angeschlossen und Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Annweiler-Bad Bergzabern.
Die Kirchengemeinden Dimbach und Vorderweidenthal schließen sich voraussichtlich zum 1. Januar 2024 dem Erprobungsraum „Gemeinschaftlich verwaltetes Pfarramt“ im Kirchenbezirk Bad Bergzabern an. Zum Dienstauftrag werden dann Seelsorge und Kasualdienste in der Bezugsregion gehören.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 28. Juli 2023 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.

Nr. 72Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Theologische*r Referent*in Esoterik/Okkultismus (m/w/d) – Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen in Berlin
Bei der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin als Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (100 %) „Esoterik / Okkultismus“ für zunächst sechs Jahre zu besetzen; Verlängerung ist möglich. Die Beschäftigung erfolgt in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit. Dienstsitz ist Berlin.
Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat den Auftrag, sich in kirchlicher Verantwortung mit den religiösen und weltanschaulichen Strömungen der Gegenwart auseinanderzusetzen. Ihre Arbeitsergebnisse vermittelt sie durch Publikationen (print und online), Vorträge, Tagungen und Beratung in den kirchlichen und gesellschaftlichen Raum. Die zu besetzende Position konzentriert sich vor dem weiten Horizont weltanschaulicher Vielfalt auf die Esoterik.
Ihre Aufgaben
  • Sie bearbeiten die zentralen Themen des Referates: esoterische Weltanschauungen und Praktiken, Anthroposophie, Neopaganismus und Naturspiritualität, säkulare Heilsversprechen, Alternativmedizin, Verschwörungstheorien
  • Sie erstellen wissenschaftliche Expertisen und Fachbeiträge im Kontext des zunehmenden religiösen und weltanschaulichen Pluralismus
  • Sie erstellen Fachtexte zu den Themen des Referats aus evangelischer Sicht
  • Sie forschen und recherchieren im interreligiösen und interkulturellen Kontext
  • Sie kommunizieren mit der Öffentlichkeit, innerhalb des EZW-Teams übernehmen Sie besondere Verantwortung für die Weiterentwicklung der digitalen Wissenskommunikation
Ihr Profil
  • Sie befinden sich als Theolog*in oder Sozialwissenschaftler*in mit Masterabschluss oder vergleichbar in einem Pfarrdienstverhältnis oder Kirchenbeamtenverhältnis auf Lebenszeit zu einer der Gliedkirchen der EKD, aus dem heraus Sie für den Dienst bei der EKD beurlaubt werden können; selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen überdurchschnittliche theologische bzw. religionswissenschaftliche Kenntnisse und haben Erfahrungen mit den Themen der Stelle
  • Sie besitzen Kommunikationsstärke und die Fähigkeit zur Vermittlung der Arbeitsergebnisse in unterschiedlichen medialen Formaten (inklusive social media) in die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit
  • Sie verfügen über Organisationskompetenz, haben gute IT-Kenntnisse und Ihnen liegt die digitale Entwicklung der ev. Kirche am Herzen
Wir bieten
  • ein interessantes, vielseitiges Aufgabengebiet in einem profilierten Team
  • ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung
  • eine Vollzeitstelle nach Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD (entspricht BBesG), über die bisherige Besoldung hinaus wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – eine nichtruhegehaltfähige, widerrufliche Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD gezahlt
  • eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe in einem komplexen Arbeitsfeld
  • ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und Arbeitsmodellen
  • die Option des mobilen Arbeitens
  • alles, was das Arbeiten bei der EKD ausmacht
Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen.Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Für Rückfragen stehen Ihnen der Leiter der Abteilung „Kirchliche Handlungsfelder“, Dr. Johannes Wischmeyer (johannes.wischmeyer@ekd.de) sowie bei der EZW Herr Dr. Michael Utsch (Telefon 030 28395 232) gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 10. Juli 2023 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover bewerbungen@ekd.de
bewerbungen@ekd.de

Dienstnachrichten

Nr. 73Verwaltungen

Übertragen wurde
die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle 2 Ludwigshafen-Jona-Kirchengemeinde Pfarrer Florian Grieb, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. Juni 2023.

Nr. 74Verleihungen

Verliehen wurde die
Pfarrstelle für Weltmission und Ökumene im Missionarisch-Ökumenischen Dienst, Pfarrer Christoph Krauth, Kaiserslautern, mit Wirkung zum 1. August 2023.

Nr. 75Zuweisungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Ludwigshafen Pfarrer Florian Grieb, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. Juni 2023.

Nr. 76Ernennungen

Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Landeskirche und Ernennung zur Vikarin:
Herr Alexander Mannschatz, Rodalben, mit Wirkung zum 10. Juli 2023,
Herr Tobias Maurer, Enkenbach-Alsenborn, mit Wirkung zu, 10. Juli 2023,
Frau Meredith Voßloh, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. Juni 2023.

Nr. 77Ruhestand

In den Ruhestand treten
Pfarrer Johannes Berthold, Vorderweidenthal, mit Ablauf des 31. Juli 2023,
Pfarrer Franz Raquet, Kirkel, mit Ablauf des 31. Juli 2023.
In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrer Matthias Kreiter, Landau, mit Ablauf des 31. Juli 2023.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €