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Gesetze und Verordnungen

Nr. 2Pfründestiftungsgesetz

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Nachdem die staatliche Stiftungsaufsicht, welche durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wahrgenommen wird, durch Bescheid vom 13. Dezember 2021, Az: 15.678-1774/23, die Stiftungsanerkennung ausgesprochen hat, gibt der Landeskirchenrat hiermit nach § 12 des Pfründestiftungsgesetzes vom 20. November 2021 (ABl. 2021 S. 165 ff) i.V.m. § 4 des Gesetzes über die Errichtung der Protestantischen Pfründestiftung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und der Auflösung der Pfarrpfründestiftungen und des Protestantischen Pfründestiftungsverbandes der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 20. November 2021 (ABl. 2021 S. 168) das Inkrafttreten des Gesetzes hiermit zum „1. Juli 2022“ bekannt.

Nr. 3Geschäftsordnung für den Ökumenischen Beirat „Kirche im Anthropozän“

Vom 3. Februar 2022

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Präambel

Der Ökumenische Beirat „Kirche im Anthropozän“, im Folgenden Beirat genannt, ist eine gemeinsame Einrichtung des Bistums Speyer und der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) mit beratender Funktion. Er hat seinen Sitz in Speyer. Die Menschheit steht vor einer globalen Multikrise, die ihr Überleben in Frage stellt: Klimaerhitzung, Lebensraumzerstörung, Verschmutzung, Artensterben und wachsende soziale Ungleichheit verursachen menschliches Leid. Der Beirat versucht die „Zeichen der Zeit“ zu erkennen, zu deuten und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Diese Sicht auf die Realitäten im Anthropozän und gleichzeitig auf unsere biblische Botschaft sowie die daraus resultierende Notwendigkeit, Theologie neu zu denken, globale Gerechtigkeit sowie umfassende Nachhaltigkeit mit konkretem Handeln bei uns in der Pfalz und der Saarpfalz zu verbinden, sind seine inhaltlichen Ziele. Übergeordnetes Ziel ist es, den gelebten Respekt vor der Schöpfung in allen Bereichen der Kirchen zu vergegenwärtigen. Der ökumenische Ansatz erleichtert und verstärkt die bisherige intensive Zusammenarbeit zwischen Bistum und Landeskirche in den Themen der globalen Verantwortung.
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§ 1
Aufgaben

( 1 ) Der Beirat vernetzt die Arbeitsebenen mit den Leitungsebenen sowie die verschiedenen Aufgabengebiete untereinander, um den Informationsfluss zu gewährleisten und förderliche Bedingungen zu schaffen. Er verbessert dadurch Transparenz und Handlungsfähigkeit.
( 2 ) Der Beirat erarbeitet Entscheidungsvorlagen, diskutiert strategische Fragen und bindet die entsprechenden Fachgebiete ein.
( 3 ) Der Beirat erarbeitet Vorschläge, wie das ökologisch und sozial verantwortete Handeln stärker in die Öffentlichkeit transportiert werden kann, mit dem Ziel, die Themen im gesellschaftlichen Dialog zu halten, die Außenwahrnehmung zu verbessern und Gemeinden auf ihrem Weg zu mehr Verantwortung gegenüber Schöpfung und Menschenrechten zu motivieren.
( 4 ) Der Beirat beschäftigt sich mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und erarbeitet Vorschläge, um auf diese reagieren zu können.
( 5 ) Der Beirat berät den Allgemeinen Geistlichen Rat und den Landeskirchenrat und berichtet ihnen jährlich über seine Arbeit. Er strebt eine regelmäßige Berichterstattung auch in Diözesanversammlung und Landessynode an.
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§ 2
Zusammensetzung

( 1 ) Dem Beirat gehören an:
  1. die Referentin oder der Referent für Weltkirche im Bistum Speyer und die Inhaberin oder der Inhaber der Protestantischen Pfarrstelle für Frieden und Umwelt als gemeinsame Vorsitzende,
  2. die Umweltbeauftragten von Bistum Speyer und Evangelischer Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche),
  3. je sechs von Allgemeinem Geistlichen Rat und Landeskirchenrat jeweils zu berufende Mitglieder, die aus den nachstehenden Bereichen stammen sollen:
    1. Theologie, Seelsorge, Schöpfungsspiritualität,
    2. Bildung,
    3. Umwelt, Globale Gerechtigkeit,
    4. Finanzen,
    5. Bauen,
    6. allgemeine Verwaltung,
    7. Öffentlichkeitsarbeit,
    8. Kirchenbezirke und Kirchengemeinden,
    9. Diözesanversammlung und Landessynode,
    10. Jugend,
    11. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen — Region Südwest,
    12. Globaler Süden.
( 2 ) Nach Absatz 1 Nummer 3 berufen werden kann, wer von einer oder einem der Beiratsvorsitzenden im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Mitglied im Allgemeinen Geistlichen Rat oder Landeskirchenrat vorgeschlagen ist. Wiederberufung ist zulässig. Bei dem Berufungsvorschlag soll auf eine geschlechtergerechte Besetzung geachtet werden. Der Beirat ist berechtigt, bis zu zwei weitere Personen mit besonderem Sachverstand als Mitglieder zu berufen.
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§ 3
Mitgliedschaft

( 1 ) Die Amtsdauer des Beirats richtet sich jeweils nach der Hälfte der regelmäßigen Amtsdauer der Presbyterien. Die Beiratsmitglieder bleiben bis zur Berufung der ihnen nachfolgenden Mitglieder im Amt, längstens jedoch bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende ihrer bisherigen Amtsdauer. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Beirat aus, kann für die verbleibende Amtsdauer ein neues Mitglied nachberufen werden.
( 2 ) Die Mitgliedschaft erlischt durch Verzicht, Ausschluss oder Tod. Der Verzicht kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen gegenüber einer oder einem der Vorsitzenden oder der jeweiligen Stellvertretung erklärt werden.
( 3 ) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet das für seine Berufung zuständige Gremium auf Antrag des Beirats. Zuvor ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hinsichtlich der vom Beirat zusätzlich berufenen Mitglieder kann der Ausschlussantrag entweder beim Allgemeinen Geistlichen Rat oder beim Landeskirchenrat gestellt werden.
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§ 4
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird zunächst von der oder dem Umweltbeauftragten der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) wahrgenommen und sodann im alternierenden Wechsel zwischen ihr oder ihm und der oder dem Umweltbeauftragten des Bistums Speyer entsprechend dem Turnus der regelmäßigen Pfarrgremienwahlen. Sie vertreten sich gegenseitig in allen Fragen der Geschäftsführung des Beirats.
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§ 5
Arbeitsweise

( 1 ) Der Beirat tritt zusammen, wenn eine oder einer der Vorsitzenden oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt, in der Regel aber mindestens zweimal im Kalenderjahr. Die Sitzungen sind nichtöffentlich. Soweit es ein Sachthema erfordert, kann der Beirat zu den Sitzungen Personen mit besonderem Sachverstand als Gäste einladen.
( 2 ) Die Vorsitzenden eröffnen, leiten und schließen die Sitzungen und veranlassen die Ausführung der Beiratsbeschlüsse. Sie vertreten sich gegenseitig im Verhinderungsfall. Der amtierenden Geschäftsführung obliegen im Einvernehmen mit den Vorsitzenden die Sitzungsvorbereitung und -einladung sowie die Schriftführung. Die Einladung bedarf der Textform und soll den Beiratsmitgliedern mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin zugehen. Eine Unterschreitung der Frist ist unbeachtlich, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen und keine oder keiner der nicht Erschienenen die Kürze der Frist bei einer oder einem der Vorsitzenden beanstandet hat.
( 3 ) Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort und Beginn der Sitzung sowie der Tagesordnung. Unterlagen, die der Vorbereitung auf die einzelnen Verhandlungsgegenstände dienen, sollen der Einladung beigefügt werden.
( 4 ) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen und mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und Stimmengleichheit gelten als Ablehnung. In begründeten Einzelfällen können Beschlüsse im textförmlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Beschlüssen im Umlaufverfahren ist ein Antrag angenommen, wenn mehr als die Hälfte aller Beiratsmitglieder zustimmt und nicht wenigstens zwei Beiratsmitglieder binnen 24 Stunden seit Absendung des Antrags Sitzungsbeschluss verlangt haben.
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§ 6
Sitzungsniederschrift

Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt, aus der sich mindestens Ort, Zeit, Beginn und Ende der Sitzung, die Tagesordnung, die Beschlussfähigkeit, der Wortlaut der zur Abstimmung gebrachten Anträge sowie das Ergebnis von Abstimmungen und Aussprachen ergeben. Diese ist von den Vorsitzenden und der Schriftführung zu unterschreiben und allen Beiratsmitgliedern zuzustellen.
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§ 7
Evaluationsklausel

Im Verlauf der auf das Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung folgenden Amtsdauer des Beirats überprüfen Allgemeiner Geistlicher Rat und Landeskirchenrat im Rahmen ihrer regelmäßigen Konsultationen die Wirksamkeit der Geschäftsordnungsregelungen.
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§ 8
Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 15.02.2022 in Kraft. Geschäftsordnung und Geschäftsordnungsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bischöflichen Ordinariats und des Protestantischen Landeskirchenrats in Speyer.

Nr. 4Richtlinie zur Änderung der Kapitalanlagerichtlinie für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)(Kapitalanlagerichtlinie Landeskirche-KAR)

Vom 1. Februar 2022

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§ 1
Änderung der Kapitalanlagerichtlinie Landeskirche

Aufgrund von § 105 des Gesetzes über das Haushalts– und Vermögensrechts der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 30.11.1978 (ABl. 1979 S. 41), welches zuletzt durch vorläufiges Gesetz vom 17. Dezember 2020 (ABl. S. 179), bestätigt durch Gesetz vom 17. April 2021 (ABl. S. 57), geändert worden ist, wird an § 3 Absatz 1 der Kapitalanlagerichtlinie Landeskirche vom 11. Dezember 2018 (ABl. 2019 S. 13) folgender neuer Buchstabe d) angefügt: „d) Investmentfonds.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Bekanntmachungen

Nr. 5Kollekte für die Kirchentagsarbeit

Speyer, den 3. Februar 2022
Az.: 3 360/08
Nach dem Kollektenplan 2022 (ABl. 2021 S. 85) ist in unserer Landeskirche am Sonntag Estomihi, dem. 27. Februar 2022, eine Kollekte für die Kirchentagsarbeit zu erheben.
Kollektenempfehlung für das Jahr 2022 zur Unterstützung der Kirchentagsarbeit
Der Deutsche Evangelische Kirchentag bittet Ihre Kirchengemeinde um eine Kollekte. Gegenwärtig wird der 38. Deutsche Evangelische Kirchentag, der vom 07. – 11. Juni 2023 in Nürnberg unter der Losung „Jetzt ist die Zeit“ stattfindet, vorbereitet. Zum zweiten Mal nach 1979 kommen Christ*innen aus aller Welt in der zweitgrößten Stadt Bayerns zusammen. Sie sind ein Ort des Gesprächs und der Vergewisserung über den eigenen Glauben, ein einzigartiges Angebot des Dialogs für die gesamte Gesellschaft. Viele Kirchentagsbesucher*innen erleben einmalige Begegnungen, teilen wichtige Erfahrungen und erhalten inspirierende Anstöße für ihr persönliches Leben. Vielen Gemeinden sind Lieder und liturgische Formen ans Herz gewachsen, die sie zuerst auf Kirchentagen kennen gelernt haben. Getragen werden Kirchentage von der hohen Bereitschaft Zehntausender zu ehrenamtlichem Engagement. Um diese Veranstaltungen aber stets neu zu planen und die Freiheit dieser Laienbewegung zu erhalten, braucht es enorme finanzielle Anstrengungen. Mit Ihrer Kollekte leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Kirchentagsarbeit.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter:
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Anja Elm-Kremer
Postfach 1555
36005 Fulda
Tel.: 0661/9695031, Fax 0661/9695090
kremer@kirchentag.de oder im Internet unter www.kirchentag.de
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 6Erste Theologische Prüfung 2022

Speyer, 27. Januar 2022
Az.: 2 201/16
Die Erste Theologische Prüfung 2022 findet in ihrem schriftlichen Teil in der Woche vom 25. bis 28. April 2022, in ihrem mündlichen Teil vom 30. Juni bis 2. Juli 2022 statt. Kandidatinnen und Kandidaten der Theologie, welche die für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Bedingungen erfüllen, werden aufgefordert, ihr Gesuch um Zulassung bis spätestens zum
1. April 2022 (hier vorliegend)
beim Landeskirchenrat einzureichen.
Die Prüfung wird nach der Ordnung vom 17. Oktober 2014 (ABl. S. 125), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ordnung vom 28. Januar 2021 (ABl. S. 3) durchgeführt.Wir weisen darauf hin, dass Zeugnisse und Bescheinigungen in amtlich beglaubigter Form vorzulegen sind. Besonders machen wir auf die termingerechte Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit aufmerksam (§ 8 Abs. 3).
Die Praktisch-theologische Ausarbeitung (Predigtarbeit oder Unterrichtsentwurf) ist in einem Zeitraum von vier Wochen nach Bekanntgabe der Texte und Themen anzufertigen und abzugeben, spätestens jedoch zum Meldetermin. Die Themen stehen auf Anforderung zur Verfügung (§ 9).
Mit dem Zulassungsgesuch soll die Kandidatin oder der Kandidat (je auf einem gesonderten Blatt mit Namensangabe) angeben, mit welchem Sachgebiet sie oder er sich jeweils innerhalb der in § 11 angegebenen theologischen Disziplinen während des Studiums besonders befasst hat. Die Sachgebiete sollen nicht zu eng abgegrenzt werden, aber doch eine Konzentration innerhalb der Disziplin ermöglichen.
Außerdem soll die Kandidatin oder der Kandidat je gesondert angeben, welche Lehrbücher und Gesamtdarstellungen in Dogmatik, Ethik und Praktischer Theologie sie oder er im Laufe des Studiums durchgearbeitet hat. Für das Fach Kirchengeschichte sind zwei exemplarische Texte aus verschiedenen Epochen zu benennen, die im Laufe des Studiums bearbeitet wurden; sie dürfen nicht identisch sein mit dem Schwerpunktgebiet im Fach Kirchengeschichte.
Im Übrigen wird auf die Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung verwiesen, dort insbesondere auf § 6.

Nr. 7Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) 2021-2025

Speyer, 20. Januar 2022
AZ: 6 a 209/23 (2-6)
Nach Artikel 1 § 6 des Gesetzes über das Mitarbeitervertretungsrecht in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) – MVG-Pfalz – vom 30. November 1995 (ABl. S. 199), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2013 (ABl. S. 77), wurde für alle Dienststellen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ein Gesamtausschuss gebildet, der aus 15 Mitgliedern besteht.
Der Sitz der Geschäftsstelle des Gesamtausschusses ist in 67714 Waldfischbach-Burgalben, Philipp-Rothhaar-Straße 9. Zum Vorsitzenden des Gesamtausschusses ist Herr Mario Anderie gewählt worden.
Folgende Mitglieder des Gesamtausschusses sind zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gesamtausschusses gemäß Artikel 1 § 6 Abs. 5 MVG-Pfalz von ihrer übrigen dienstlichen Tätigkeit jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter freigestellt worden:
  1. Mario Anderie, Protestantischer Verwaltungszweckverband Zweibrücken-Pirmasens, Johann-Schwebel-Str. 16, 66482 Zweibrücken;
  2. Martin Delarber, Protestantische Kindertagesstätte Sonnenberg, Hussongstraße 34, 67657 Kaiserslautern;
  3. Thomas Klein, Gemeindepädagogischer Dienst Donnersberg, Donnersbergstr. 36 a, 67295 Bolanden;
  4. Cathrine Bach, Prot. Kindertagesstätte Regenbogen, Schulstr. 4, 66901 Schönenberg-Kübelberg.
Als Vertretung der Kirchenbeamtenschaft wurde gemäß Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 MVG-Pfalz am 20. September 2021 das 15. Mitglied des Gesamtausschusses von der Vollversammlung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten gewählt. Die Wahl entfiel auf Herrn Florian Stender, Trifels-Gymnasium Annweiler, Bannenbergstr. 17, 76855 Annweiler. Die Dauer der Amtszeit der Vertretung der Kirchenbeamtenschaft entspricht der des Gesamtausschusses.
Gemäß Art. 1 § 6 Abs. 6 MVG-Pfalz wurden folgende Mitglieder des Gesamtausschusses in den Beirat der Gleichstellungsstelle gewählt: Frau Antje Merks, Haus der Familie - Evangelische Familienbildungsstätte, Kronstr. 40, 76829 Landau, und Herr Thomas Klein, Gemeindepädagogischer Dienst Donnersberg, Donnersbergstraße 36 a, 67295 Bolanden.

Stellenausschreibungen

Nr. 8Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Rodenbach
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Rodenbach im Kirchenbezirk an Alsenz und Lauter umfasst 1.324 Gemeindeglieder. Predigtstätte ist die Kirche in Rodenbach.
Als Gebäudebestand unterhält die Kirchengemeinde eine Kirche, ein Gemeindehaus, ein Pfarrhaus und eine Kindertagesstätte, deren Betriebsträgerschaft beim Kita-Verbund Nordpfalz liegt.
Die künftige Stelleninhaberin / der künftige Stelleninhaber erhält einen Zusatzauftrag auf Kirchenbezirksebene.
Im Rahmen der Umsetzung des Pfarrstellenbudgets wird es in den nächsten Jahren zu einer Veränderung des Pfarrstellenzuschnitts kommen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 11. März 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.

Nr. 9Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Auslandsdienst in Lima / Peru
Für die Evangelisch-lutherische Kirche in Lima / Peru sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2022 für die Dauer von zunächst 6 Jahren
eine*n Pfarrer*in / ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.ev-kirche-peru.org
Die Gemeinde der Christuskirche versteht sich als ein Ort des lebendigen Glaubens für Deutschsprachige und der kulturellen Begegnung – so auch ihr Leitbild. Die 2015 fertiggestellte Kirche und das Gemeindezentrum befinden sich in Surco, einem Stadtteil Limas, in dem viele Gemeindemitglieder leben. Auch die deutsche Schule befindet sich in der Nähe.
Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir:
  • Freude an der Verkündigung des Evangeliums in vielfältigen und einladenden Formen für unterschiedliche Zielgruppen, wobei der sonntägliche Gottesdienst im Zentrum steht (präsenziell und virtuell)
  • Erfahrung in der Gewinnung, Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen und Lust auf die Arbeit im Team
  • Interesse an der Weiterführung des Aufbaus eines Kulturzentrums in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt Musik
  • Gestaltung von Kindergottesdiensten sowie seelsorgerliche Betreuung der Senior*innen im deutschen Altenheim
  • Begeisterung für die Gestaltung von Religionsunterricht an der deutschen Schule
  • Gestaltung diakonischer Projekte und ökumenischer Zusammenarbeit
  • Mitgestaltung der kircheneigenen Webseite und Beherrschung von digitalen Plattformen
  • Spanische Sprachkenntnisse oder die Bereitschaft, die spanische Sprache zu erlernen.
Gesucht wird ein*e Pfarrer*in / ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD, sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen OKR Marcus Garras (Tel. 0511/2796-8396, marcus.garras@ekd.de) sowie Birgit Schmidt (Tel. 0511/2796-226, birgit.schmidt@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Februar 2022 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD / HA IV
Postfach 21 02 20, 30402 Hannover
E-Mail: TeamPersonal@ekd.de

Dienstnachrichten

Nr. 10Verwaltungen

Übertragen wurde
die nebenamtliche Verwaltung der Pfarrstelle Deidesheim Pfarrer Hans-Peter Jung, Deidesheim, mit Wirkung vom 1. Januar 2022.

Nr. 11Verleihungen

Verliehen wurde die
Krankenhauspfarrstelle Pirmasens Pfarrerin Diana Lipps, Zweibrücken-Ixheim, mit Wirkung vom 1. Februar 2022.

Nr. 12Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde
dem Kirchenbezirk Kusel Pfarrer Armand Großmann, Altenglan, und Pfarrerin Regine Großmann, Ulmet, mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
dem Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt Pfarrer Hans-Peter Jung, Deidesheim, mit Wirkung vom 1. Januar 2022.

Nr. 13Ernennungen

Ernannt wurden
Pfarrer Jean-Christoph de Araujo, Carlsberg,
Pfarrerin Jasmin Coenen, Speyer,
Pfarrerin Vera Ettinger, Rülzheim,
Pfarrer Simon Krug, Gönnheim,
Pfarrerin Heike Rauber, Frankenthal,
Pfarrerin Anna Thees, Bad Kreuznach
in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 14Versetzungen

Versetzt wird
Pfarrerin Daniela Nelson, Walzbachtal, in den Dienst der Evangelischen Landeskirche in Baden mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 15Ruhestand

In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrer Michael Emmerich, Höheinöd, mit Ablauf des 31. August 2022,
Pfarrerin Annemarie Frölich-Emmerich, Höheinöd, mit Ablauf des 31. August 2022.
Verschoben wird der Ruhestand
von Pfarrer Hartmut Haas, Homburg, bis zum Ablauf des 30. November 2023.

Nr. 16Sterbefälle

„Der Herr behüte deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit.“
Psalm 121,8
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Wolfgang Koschut
in Kandel am 14. Januar 2022 im Alter von 78 Jahren,
Pfarrer i. R. Hans-Georg Meinhof
in Feilbingert am 28. Dezember 2021 im Alter von 94 Jahren,
Pfarrer Falk Hilsenbek
in Kirkel-Neuhäusel am 4. Februar 2022 im Alter von 57 Jahren
abgerufen.

Mitteilungen

Nr. 1750 Jahre ökumenisches Pfarrkolleg
vom 17. – 23. Oktober 2022 in Paris

Das Ökumenische Pfarrkolleg feiert in diesem Jahr Jubiläum. Seit 50 Jahren findet es eigentlich alle zwei Jahre als gemeinsame Fortbildungs- und Begegnungsveranstaltung der Evangelischen Kirche der Pfalz und des Bistums Speyer statt. Leider musste aufgrund der Corona-Pandemie die geplante Reise nach Helsinki im vorletzten und vergangenen Jahr abgesagt werden.
Für das Jubiläumsjahr haben wir ein neues Ziel gewählt, das wir gut mit der Bahn erreichen können. Vom 17. bis 23. Oktober 2022 fahren wir nach Paris (Hotel Ibis Paris Pantin Eglise***).
Einerseits wollen wir Christinnen und Christen verschiedener Konfessionen kennenlernen und erfahren, wie Ökumene in der französischen Hauptstadt mit ihren vielfältigen Herausforderungen gelebt wird. Zum anderen erweitern wir unseren Blick auch auf den interreligiösen Dialog vor allem im Blick auf jüdisches und muslimisches Leben. Aber auch ein Eintauchen in die Geschichte und Kultur der Stadt Paris soll nicht zu kurz kommen.
Für bis zu 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Kirche sind Plätze vorgesehen. Alle Pfarrerinnen und Pfarrer im aktiven Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz sind eingeladen, diese Fortbildungs- und Begegnungsmöglichkeit zu nutzen. Reiseveranstalter ist die Leipziger Reisemission. Diese führt Gruppenreisen nur noch mit der 2G- Regel durch. Für Frankreich braucht es zusätzlich die Boosterimpfung, um nach derzeitigem Stand eine evtl. Quarantäne im Anschluss zu vermeiden. Der Teilnehmerbeitrag wird sich auf 700,-- € belaufen. Für die Teilnehmenden sind Einzelzimmer reserviert. Mitreisende Paare können bei ihrer Anmeldung gerne ein Doppelzimmer beantragen.
Für Nachfragen steht Pfrin. Anja Behrens gerne zur Verfügung. Die schriftliche Anmeldung mit dem Anmeldeformular (Download unter der Veröffentlichung der Einladung zum Pfarrkolleg im Intranet vom 03.02.2022) ist über den Dienstweg zu richten an:
Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Landeskirchenrat
Dezernat 3
Pfrin. Anja Behrens
Domplatz 5
67346 Speyer
anja.behrens@evkirchepfalz.de
Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingangsfolge. Anmeldeschluss ist der 31. März 2022.

Nr. 18Reisekostenvergütung und Trennungsgeldgewährung
- Neue Sachbezugswerte zum 1. Januar 2022 -

Speyer, 4. Januar 2022
Az.: 6 730/06; 740/10
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung – (SvEV) – ist geändert worden.
Ab 1. Januar 2022 sind neue Sachbezugswerte bei der Anwendung des Landesreisekostengesetzes maßgebend. Sie betragen für das Frühstück 1,87 € und für das Mittag- und Abendessen jeweils 3,57 €.

Nr. 19Berichtigungen

In der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Finanzierung der Pflichtaufgaben der Verwaltungsämter der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) – Verwaltungsamtsverordnung – (VwAVO) (ABl. 2021 S. 169) ist folgende Änderung vorzunehmen:
„Die Ziffern 2. und 3. dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.“ Dieses Datum ist durch den 1. Januar 2021 zu ersetzen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €