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Beschluss
zur gottesdienstlichen Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben

vom 15. November 2002

(ABl. 2003 S. 7)

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Die Landessynode hat folgenden Beschluss gefasst:
Für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kann es eine gottesdienstliche Begleitung geben.
Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung,
  1. dass vorher eine Beratung im Presbyterium erfolgt ist und das Presbyterium einen Beschluss über die grundsätzliche Eröffnung dieses Weges gefasst hat;
  2. dass die Bereitschaft einer Pfarrerin/eines Pfarrers vorliegt, die gottesdienstliche Begleitung zu übernehmen;
  3. dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied einer Evangelischen Kirche sind.
Der Landeskirchenrat erlässt als Empfehlung für die Gemeinde ein liturgisches Modell für die gottesdienstliche Begleitung von Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Darüber hinaus stellt er für die Diskussion in den Presbyterien Arbeitsmaterial zur Verfügung.
Dieser Beschluss tritt mit seiner Verkündung am heutigen Tage in Kraft.