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Heizkosten für Berufsanfänger im pfarramtlichen Dienst

vom 21. August 1981

(ABl. 1981 S. 128)

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Bei Pfarrern auf Probe, denen erstmals ein Pfarrhaus zugewiesen wird, kann der Kostenaufwand für die Füllung des Heizöltanks – zumal bei alten und großen Pfarrhäusern – zu einer Härte führen. Der Landeskirchenrat hat keine Bedenken, dass die Kirchengemeinde in solchen Fällen die erstmalige Füllung vorfinanziert. Dieser Betrag bleibt zinsfrei und ist innerhalb von zwei Jahren in gleichen Monatsraten zu tilgen. Alle späteren Heizöllieferungen erfolgen unmittelbar auf Rechnung des Verwalters der Pfarrstelle.